Rechtliche Beratung

Spezialisierte Rechtsberatung für Ihre Rentenansprüche in Luxemburg

Professionelle Unterstützung bei grenzüberschreitenden Rentenrechten, Rentenberechnungen und Witwenrenten. Über 15 Jahre Erfahrung im luxemburgischen Sozialversicherungsrecht.

EU-weite Rentenrechte
Mehrsprachige Beratung
Erfolgsbasierte Abrechnung

Unsere Fachbereiche im Rentenrecht

Umfassende rechtliche Unterstützung für alle Aspekte Ihrer Rentenansprüche mit spezialisierter Expertise im luxemburgischen und europäischen Sozialversicherungsrecht.

Grenzüberschreitende Rentenrechte

Grenzüberschreitende Rentenrechte

Optimierung Ihrer Rentenansprüche aus mehreren EU-Ländern mit strategischer Planung für maximale Leistungen und steuerliche Vorteile.

  • EU-Koordinierungsverordnungen
  • Bilaterale Sozialversicherungsabkommen
  • Rentenübertragung und Portabilität
2.250 EUR Pauschalhonorar
Beratung anfragen
Rentenberechnungsaudit

Rentenberechnungsaudit

Forensische Prüfung Ihrer Rentenberechnung zur Identifikation von Fehlern und Rückforderung zu wenig gezahlter Leistungen mit Zinsen.

  • Vollständige Beitragshistorie-Analyse
  • Mathematische Überprüfung der Berechnungen
  • Nachzahlungsverfahren
1.850 EUR Pauschalhonorar
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Hinterbliebenen- und Invalidenrente

Hinterbliebenen- und Invalidenrente

Umfassende rechtliche Vertretung bei Witwenrenten, Invalidenrenten und Leistungsfortsetzung für Familienangehörige verstorbener oder erwerbsunfähiger Arbeitnehmer.

  • Medizinische Gutachten-Koordination
  • Widerspruchsverfahren
  • Gerichtsverfahren vor Sozialgerichten
2.150 EUR Pauschalhonorar
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Warum RenteAnwalt für Ihre Rentenangelegenheiten?

Spezialisierte Fachexpertise

Ausschließliche Fokussierung auf Rentenrecht mit über 15 Jahren Erfahrung im luxemburgischen und europäischen Sozialversicherungsrecht. Regelmäßige Fortbildungen und Fachpublikationen halten uns auf dem neuesten Stand.

Messbare Erfolge

Durchschnittlich 8.400 EUR zusätzliche Rentenzahlungen pro erfolgreichem Fall. 94% Erfolgsquote bei Widerspruchsverfahren und 87% bei Gerichtsverfahren. Transparente Erfolgsdokumentation für jeden Mandanten.

Umfassende Absicherung

Berufshaftpflichtversicherung über 2,5 Millionen EUR. GDPR-konforme Datenverarbeitung und sichere Kommunikationswege. Vollständige Mandantenvertretung bei allen Behörden und Gerichten.

Unser Beratungsansatz

1
Umfassende Analyse Ihrer Rentensituation
2
Strategische Planung und Optimierung
3
Durchführung aller rechtlichen Schritte
4
Kontinuierliche Betreuung und Nachsorge

Kostenfreie Erstberatung

15-minütiges Beratungsgespräch zur Einschätzung Ihres Falls

Termin vereinbaren

Sichern Sie Ihre vollständigen Rentenansprüche

Viele Rentner erhalten weniger als ihnen zusteht. Lassen Sie uns Ihre Rentenberechnung überprüfen und fehlende Ansprüche durchsetzen.

15+
Jahre Erfahrung
1.200+
Erfolgreiche Fälle
94%
Erfolgsquote

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Rentenrecht und unserer Beratung

Wie lange dauert eine Rentenrechtsberatung typischerweise?

Die Dauer hängt von der Komplexität Ihres Falls ab. Einfache Rentenberechnungsaudits dauern 4-6 Wochen, während grenzüberschreitende Fälle 8-12 Wochen benötigen können. Widerspruchsverfahren können 6-18 Monate dauern, abhängig von der Bearbeitungszeit der Rentenversicherung. Wir halten Sie regelmäßig über den Fortschritt informiert.

Welche Unterlagen benötige ich für die Beratung?

Bringen Sie bitte Ihren aktuellen Rentenbescheid, alle Versicherungsverläufe aus verschiedenen Ländern, Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen der letzten Jahre und eventuelle Korrespondenz mit Rentenversicherungen mit. Bei Hinterbliebenenrenten benötigen wir zusätzlich Sterbeurkunde und Heiratsurkunde. Eine vollständige Checkliste erhalten Sie nach der Terminvereinbarung.

Wie werden die Kosten berechnet und wann fallen sie an?

Wir arbeiten mit transparenten Pauschalgebühren je nach Leistungsbereich. Die Erstberatung ist kostenfrei. 50% des Honorars werden bei Mandatserteilung fällig, 50% bei erfolgreichem Abschluss. Bei Widerspruchs- und Gerichtsverfahren bieten wir auch erfolgsbasierte Abrechnung an, wobei nur bei positivem Ausgang Kosten entstehen.

Kann ich auch rückwirkend Rentenansprüche geltend machen?

Ja, in vielen Fällen können Rentenansprüche rückwirkend bis zu 4 Jahre geltend gemacht werden. Bei Berechnungsfehlern durch die Rentenversicherung gibt es längere Fristen. Wir prüfen systematisch, ob Ihnen Nachzahlungen zustehen und setzen diese inklusive Zinsen durch. Viele unserer Mandanten erhalten erhebliche Nachzahlungen.

Arbeiten Sie auch mit Mandanten außerhalb Luxemburgs?

Ja, wir betreuen Mandanten in der gesamten EU, insbesondere bei grenzüberschreitenden Rentenfällen. Beratungsgespräche führen wir auch per Videocall durch. Unsere mehrsprachige Kanzlei (Deutsch, Französisch, Englisch, Luxemburgisch) ermöglicht effektive Kommunikation mit allen beteiligten Rentenversicherungen. Reisekosten entstehen nur bei komplexen Fällen mit Gerichtsterminen.

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91 Rue Glesener
1631 Luxembourg

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Sa: 10:00 - 14:00 Uhr
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