Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: Januar 2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen RenteAnwalt und unseren Mandanten bei der Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen im Bereich des Rentenrechts. Mit der Inanspruchnahme unserer Leistungen erkennen Sie diese Bedingungen als verbindlich an.

1. Definitionen

Grundlegende Begriffe

Kanzlei
RenteAnwalt, 91 Rue Glesener, 1631 Luxembourg
Mandant
Jede natürliche oder juristische Person, die unsere anwaltlichen Dienstleistungen in Anspruch nimmt
Dienstleistungen
Rechtsberatung und -vertretung im Bereich des Rentenrechts, einschließlich grenzüberschreitender Angelegenheiten
Mandat
Der Auftrag zur Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen

Anwendungsbereich

Alle Beratungsleistungen der Kanzlei

Prozessvertretung vor Gerichten und Behörden

Schriftliche und mündliche Rechtsauskünfte

Außergerichtliche Vertretung

2. Mandatserteilung und Leistungsumfang

2.1 Mandatsbegründung

Ein Mandat kommt durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen der Kanzlei und dem Mandanten zustande. Dies erfolgt in der Regel durch schriftliche Mandatserteilung oder durch schlüssiges Verhalten bei sofortiger Tätigkeitsaufnahme.

Voraussetzungen für die Mandatsannahme:

  • Volljährigkeit des Mandanten oder gesetzliche Vertretung
  • Keine Interessenkonflikte mit bestehenden Mandaten
  • Ausreichende fachliche Kompetenz der Kanzlei
  • Klärung der Kostenübernahme

2.2 Leistungsumfang

Eingeschlossene Leistungen

  • • Umfassende Rechtsberatung im vereinbarten Umfang
  • • Prüfung und Bewertung der Rechtslage
  • • Korrespondenz mit Behörden und Dritten
  • • Vertretung in Widerspruchsverfahren
  • • Prozessvertretung vor Sozialgerichten
  • • Koordination mit internationalen Behörden
  • • Dokumentation aller Verfahrensschritte

Nicht eingeschlossene Leistungen

  • • Steuerberatung (außer in Verbindung mit Rentenrecht)
  • • Finanzberatung oder Anlageempfehlungen
  • • Übersetzungsdienstleistungen
  • • Reisekosten außerhalb Luxemburgs
  • • Kosten für Sachverständige und Gutachten
  • • Gerichts- und Verwaltungsgebühren

3. Pflichten der Vertragsparteien

3.1 Pflichten der Kanzlei

Sorgfaltspflicht

Erbringung aller Leistungen nach den Grundsätzen anwaltlicher Sorgfalt und unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage.

Verschwiegenheitspflicht

Einhaltung des anwaltlichen Berufsgeheimnisses und Schutz aller Mandantendaten nach GDPR und luxemburgischem Recht.

Informationspflicht

Regelmäßige Information über Verfahrensstand, wichtige Entwicklungen und entstehende Kosten.

Interessenwahrung

Ausschließliche Wahrung der Interessen des Mandanten und Vermeidung von Interessenkonflikten.

3.2 Pflichten des Mandanten

Mitwirkungspflicht

Vollständige und wahrheitsgemäße Information über alle rechtserheblichen Tatsachen und Bereitstellung aller relevanten Unterlagen.

Zahlungspflicht

Fristgerechte Bezahlung der vereinbarten Honorare und Erstattung der Auslagen nach Rechnungsstellung.

Mitteilungspflicht

Unverzügliche Mitteilung von Änderungen der persönlichen Verhältnisse, neuen Entwicklungen und eingegangener Post.

Vertrauensschutz

Vertraulicher Umgang mit erhaltenen Informationen und Schutz der anwaltlichen Arbeitsweise.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

4.1 Honorarvereinbarung

Pauschalgebühren

Für die angebotenen Standardleistungen gelten folgende Pauschalgebühren:

  • • Grenzüberschreitende Rentenrechte: 2.250 EUR
  • • Rentenberechnungsaudit: 1.850 EUR
  • • Hinterbliebenen-/Invalidenrente: 2.150 EUR
  • • Kostenfreie Erstberatung: 15 Minuten

Stundenhonorar

Bei Leistungen außerhalb der Pauschalpakete:

  • • Partner: 450 EUR pro Stunde
  • • Senior Associate: 350 EUR pro Stunde
  • • Associate: 250 EUR pro Stunde
  • • Mindestabrechnung: 0,1 Stunden (6 Minuten)

4.2 Zahlungsmodalitäten

Pauschalgebühren

  • • 50% bei Mandatserteilung
  • • 50% bei erfolgreichem Abschluss
  • • Zahlungsziel: 14 Tage
  • • Erfolgshonorar möglich

Stundenabrechnung

  • • Monatliche Abrechnung
  • • Zahlungsziel: 30 Tage
  • • Vorschusszahlung möglich
  • • Detaillierte Aufstellung

Zusätzliche Kosten

  • • Auslagen nach Aufwand
  • • Gerichtskosten nach Tarif
  • • Sachverständigenkosten
  • • Reisekosten ab 50 km

5. Haftung und Haftungsbeschränkung

5.1 Haftungsumfang

Berufshaftpflicht

Die Kanzlei verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Millionen EUR pro Schadenfall.

Sorgfaltspflicht

Haftung für Schäden, die durch Verletzung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht entstehen, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Fristversäumnis

Vollumfängliche Haftung bei Versäumung gesetzlicher oder gerichtlicher Fristen durch Verschulden der Kanzlei.

5.2 Haftungsausschluss

Erfolgsgarantie

Keine Haftung für den Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit, es sei denn, dieser wurde ausdrücklich zugesagt.

Drittentscheidungen

Keine Haftung für Entscheidungen von Gerichten, Behörden oder anderen Dritten, die nicht vorhersehbar waren.

Mitwirkungspflicht

Keine Haftung für Schäden, die durch unvollständige oder unrichtige Angaben des Mandanten entstehen.

Wichtiger Hinweis zur Haftung

Die Haftung ist grundsätzlich auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Kanzlei nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

6. Beendigung des Mandats

6.1 Kündigung durch den Mandanten

Der Mandant kann das Mandat jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen.

Folgen der Kündigung:

  • • Vergütung für bereits erbrachte Leistungen
  • • Erstattung von Auslagen
  • • Herausgabe aller Unterlagen
  • • Bei Pauschalhonoraren anteilige Abrechnung

6.2 Kündigung durch die Kanzlei

Die Kanzlei kann das Mandat aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei:

  • • Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • • Verletzung der Mitwirkungspflicht
  • • Interessenkonflikten
  • • Unzumutbarer Mandatsführung
  • • Wegfall der fachlichen Kompetenz

Kündigungsfrist: Die Kündigung erfolgt mit angemessener Frist, mindestens jedoch 14 Tage, um dem Mandanten die Beauftragung eines anderen Anwalts zu ermöglichen.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Geltendes Recht

Es gilt ausschließlich das Recht des Großherzogtums Luxemburg. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch. Bei Abweichungen zwischen verschiedenen Sprachfassungen ist die deutsche Version maßgeblich.

Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Luxembourg-Stadt, Luxemburg.

Alternative Streitbeilegung

Vor Klageerhebung ist eine außergerichtliche Streitbeilegung durch die Anwaltskammer Luxemburg möglich.

7.2 Salvatorische Klausel und Änderungen

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB werden dem Mandanten schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Mandant nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich widerspricht. Bei wesentlichen Änderungen ist die ausdrückliche Zustimmung des Mandanten erforderlich.

Kontakt für rechtliche Angelegenheiten

Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder rechtlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an:

RenteAnwalt

91 Rue Glesener, 1631 Luxembourg

Telefon: +352 43 29 57 84

E-Mail: legal@{domain}